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Letzter Ausweg Scheidung - niemals ohne Ihre Anwältin.

Der Volksmund spricht in vielen Dingen die Wahrheit, zum Beispiel hier: "Lieber ein Ende mit Schrecken ...". Sie kennen diesen Spruch, und er transportiert eine gehörige Portion Realität. Tatsächlich ist die Scheidung einer Ehe in so manchem Fall schlichtweg die einzige richtige Lösung, und zwar für alle Beteiligten.

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Gründe für eine Trennung mit anschließender Scheidung gibt es vielerlei: das berühmte Auseinanderleben, Vertrauensverlust, durch was auch immer, eheliche und / oder häusliche Gewalt, Alkohol- und / oder Drogensucht, Verbrechen jeglicher Art ...

Nicht selten muss der Scheidung enormer Mut vorausgehen, nämlich der Mut zur Trennung, aber: Die Scheidung ist und bleibt der letzte Ausweg, denn ähnlich der Ehe gilt auch hier: "Drum prüfe, wer sich endgültig scheidet."

Ehe und Familie sind ein hohes Gut -
Die Scheidung ein Recht mit Hürden

Der Gesetzgeber betrachtet Ehe und Familie als ein hohes und schützenswertes Gut. Darum hat er einer Scheidung Hürden vorgeschaltet. So kann zum Beispiel nur ein Anwalt den Antrag auf Scheidung einer Ehe bei Gericht einreichen.

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Ist das passiert, muss dem Gericht bewiesen werden, dass die Voraus­setzungen für eine Scheidung gegeben sind. Als Fachanwältin für Fami­lienrecht steht immer die Beratung meiner Mandantschaft an erster Stelle.

Denn eine Scheidung entbindet nicht von elterlichen und ehelichen Pflichten. Dieser Grundsatz gilt für beide Parteien, und ich setze ihn für meine Mandanten rechtlich durch.

Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem ...

  • ... Schreiben und Einreichen des Scheidungsantrages
  • ... Ermittlung von möglichen Unterhaltsansprüchen
  • ... Anzeigen von Unterhaltsansprüchen und deren Durchsetzung
  • ... Klärung von Umgangs- und Sorgerechtsfragen
  • ... Durchsetzung von möglichen Zugewinnausgleichsansprüchen

Scheidung, und was kommt dann?

Eine Scheidung ist immer mit Emotionen verbunden, Trauer, Wut, Enttäuschung oder auch Zukunftsängste. Soweit es mir als Ihre Anwältin erlaubt ist und in meiner Macht liegt, kümmere ich mich um Ihre Belange vor, während und nach der Scheidung.

Was Sie noch wissen sollten:

  • Das Scheidungsrecht ist eng mit dem Sorgerecht verbunden. Denn nach der endgültigen vom Gericht ausgesprochenen Trennung der Ehe muss klar sein, wer die volle Verantwortung für möglicherweise aus ihr hervorgegangene Kinder trägt. Auch darum kümmere ich mich gern für Sie. Bitte verwechseln Sie das Sorgerecht nicht mit dem Umgangsrecht.
  • Nach einer Scheidung besteht unter Umständen Anspruch auf Unterhalt. Ich prüfe die Ansprüche und setze sie gemäß Unterhaltsrecht durch. Dieses Recht kann sowohl Sie als auch die Kinder betreffen.
  • Bei der Trennung einer binationalen Ehe muss geprüft werden, welches Recht anwendbar ist. Grundsätzlich wäre das ein Fall für das internationale Familienrecht. Ich prüfe das für Sie. Auch auf dieses Gebiet habe ich mich spezialisiert, denn Recht muss auch Recht bleiben, egal, welche Nationalitäten in einer Ehe vereint waren. Sie möchten mehr wissen? Sehr gern. Lesen Sie mal auf der Seite "Familienrecht international" nach, oder nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie umfassend.

Bitte bedenken Sie, dass eine Scheidung immer der letzte Ausweg ist, und nehmen Sie sich die Zeit für eine umfassende Beratung.

Ehen werden geschlossen, Ehen werden auch geschieden: Ich sorge dafür, dass jeder zu seinem Recht kommt: Inna Glasner - Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Osnabrück.
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Rechtsanwältin Inna Glasner Große Straße 3449074 Osnabrück
Tel.: 0541 - 58 04 305Fax 0541 - 58 04 307 E-Mail: info@kanzlei-glasner.de

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